Kirchturm in Gottmannsdorf

Gottmannsdorf

Ein Kirchlein in Gottmannsdorf wird schon im Jahr 1239 bezeugt. Es war 36 Fuß lang und 20 Fuß breit und von einem Friedhof umgeben. Anfang des 13. Jahrhunderts gehörte Gottmannsdorf („Godmuzelsdorf") kirchlich noch zu Großhaslach, dann aber bald zu Bürglein.
Vor dem 30-jährigen Krieg wurden noch drei Gottesdienste im Jahr in der Kapelle gefeiert, und zwar am 2. Weihnachtsfeiertag, am
2. Osterfeiertag und an der Kirchweih.

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Im August/September 1632 hatte Wallenstein sein Lager bei Zirndorf ausgehoben – eine technische Meisterleistung dieser Zeit, die heute durch einen Rad- und Wanderweg erschlossen ist. Wallensteins Reiter holten sich ihre Versorgung aus dem Hinterland und verwüsteten dabei auch Gottmannsdorf: Sie brannten vier von zehn Höfen nieder, dazu auch die nürnbergische Wirtschaft und die Kapelle. Die Gottmannsdorfer hingen sehr an ihrer Kapelle und hätten sie gern wieder aufgebaut.
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Doch erst Anfang des 20. Jahrhunderts wurde aus den noch vorhandenen Steinen der Turm wieder aufgebaut und 1904 eingeweiht. Freiwillige Gaben ermöglichten die Anschaffung einer Glocke (Æ 67 cm, H. 53 cm) mit der Aufschrift des Engelgesanges: „EHRE SEI GOTT IN DER HOEHE – GESTIFTET VON DER ORTSGEMEINSCHAFT GOTTMANNSDORF 1904." Die Familien Wolfgang Helmreich und Christoph Bär stifteten das Uhrwerk.
Bis 1941 versah das tägliche Uhraufziehen und dreimalige Läuten die Familie Vogel beziehungsweise Horneber aus der Schmiede nebenan. Danach übernahm Familie Sandner diese Aufgabe. Für ihren 50-jährigen Dienst als Turmwächterin wurde Tochter Kunigunde Schmidt (geb. Sandner) 1991 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet und erhielt die Heilsbronner Silbermedaille.
1995 wurde eine digitale Funkuhr eingebaut. Seitdem geschieht auch das Läuten automatisch: täglich um 6 Uhr, 12 Uhr und 18 Uhr, am Samstag auch um 14 Uhr und am Sonntag eine Stunde vor Beginn des Gottesdienstes in Bürglein. Die Glocke läutet auch bei Hochzeiten, wenn das Brautpaar ins Dorf heimkehrt, sowie bei Überführungen, wenn Verstorbene zum Friedhof nach Bürglein gefahren werden.

Seit 1632 steht in Gottmannsdorf keine Kapelle mehr, und doch wurde der Kirchweihgottesdienst am Sonntag vor Bartholomäus (24. August) durch die Jahrhunderte hindurch immer bei der Ruine beziehungsweise beim Turm gefeiert: „Der Barthel darf net auf die Kärwa gehn."
Saß man einst auf Brettern, die über Böcke gelegt wurden, so schaffte Karl Schülein vor wenigen Jahren Bänke mit Lehnen an.

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2014 feierte Gottmannsdorf seine urkundliche Ersterwähnung vor 775 Jahren


1239 trat Gottmannsdorf durch einen Rechtsstreit um die Einnahmen der Kapelle in Gottmannsdorf ins Licht der Öffentlichkeit.
Damals war Friedrich von Grindlach, gemeint ist Großgründlach bei Fürth, Domherr in Würzburg und Archidiakon. Zu seinem Archidiakonat, also seinem Zuständigkeitsbereich, für den er in Vertretung des Würzburger Bischofs die Oberaufsicht hatte, gehörten die beiden Landkapitel Windsheim und Zenn. Im Landkapitel Zenn lag auch die Pfarrei Großhaslach. Gottmannsdorf mit seiner Kapelle war bis ins 13. Jahrhundert eine Tochtergemeinde von Großhaslach. Die Gemeindeglieder von Gottmannsdorf mussten wohl einmal im Jahr zu einer Versammlung mit dem Archidiakon von Würzburg nach Großhaslach kommen, zur sogenannten Send ("Synode"). Dabei hielt der Archidiakon auch kirchliches Gericht ab. Ehebruch, Blutschande und andere Vergehen wurden bestraft. Die Bevölkerung musste Abgaben an den Archidiakon entrichten, der zudem die Strafgelder kassierte. Das einträgliche Amt eines Archidiakons haben die Domherren schon früh an sich gebracht. Es ist menschlich, dass sie auf Einnahmen nicht verzichten wollten. Das ist der Hintergrund für einen Rechtsstreit, in dessen Niederschrift Gottmannsdorf erstmals erwähnt wird. Ein Nachfolger der Herrn von Burgilin, Gottfried von Sulzbürg, forderte 1239 das Patronatsrecht für die Kapelle in Gottmannsdorf vor dem Bischof Hermann von Würzburg. Es kam zu einem Vergleich. Friedrich von Grindlach erhielt bis zu seinem Tod die Einnahmen aus der Kapelle in Gottmannsdorf. Danach soll Gottfried von Sulzbürg das Patronatsrecht der Kapelle in Gottmannsdorf vom Bischof als Lehen erhalten. Eine letzte Notiz über Friedrich von Grindlach stammt von 1244. 1249 muss er schon tot gewesen sein, weil da Gottfried von Sulzbürg das Patronatsrecht von Gottmannsdorf dem Kloster Heilsbronn geschenkt hat, zusammen mit dem Patronatsrecht von Bürglein.